Kosten
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Kosten
Bei der Teilungsversteigerung sind 3 Kostenblöcke zu berücksichtigen, nämlich
- die Gerichtskosten,
- die Gutachterkosten und
- die Anwaltsgebühren.
Wobei der Antragsteller zunächst vorschusspflichtig ist, später im Verteilungstermin erfolgt ein Kostenausgleich (für die Gerichts- und Gutachterkosten).
Die Gerichtsgebühren ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz. Ausgangswert ist aber der festgestellte Verkehrswert, so dass vor der Feststellung nur grobe Schätzungen vorgenommen werden können.
Dies gilt noch mehr für das Verkehrswertgutachten, da die Vergütung des Gutachters nach Aufwand erfolgt.
Noch größere Schwierigkeiten bereitet es, im Vorhinein die Anwaltsgebühren zu berechnen. Die Kosten für den Anwalt sind nicht nur vom Wert (Verkehrswert oder anderen Werten) abhängig, sondern auch noch vom Umfang seiner Tätigkeit. Ich versuche, diese Probleme mit einer Vergütungsvereinbarung zu kompensieren.